Mitglieder/Sponsoren

Mitglied werden

Können Sie sich mit der Vision und den Werten von FBG identifizieren?

Unsere Vision

Wir helfen Unternehmern Gottes Auftrag in der Wirtschaft zu verwirklichen.

Unsere Mission

Wir wollen Unternehmer geschwisterlich anleiten, ein Unternehmen unter Gottes Führung zu wagen, damit innerer Friede und die Gewissheit der persönlichen Berufung das unternehmerische Leben erfüllen können.

Die Initialen der FBG

Freiheit

  • Freiheit im Geist
  • Freiheit von weltlichen Abhängigkeiten
  • Freiheit zum unternehmerischen Handeln

Begleitung

  • Beiräte des Vertrauens annehmen und sein
  • Unternehmer werden unter Gottes Führung
  • Fachliche Unterstützung bei Gründung und
  • Unternehmensentwicklung

Gemeinschaft

  • Erfahrungsaustausch zwischen christlichen Unternehmern
  • Gewachsene Beziehungsnetzwerke
  • Unternehmertum und Familie integrieren

Die transformierten Unternehmer

  • … sehen sich als Verwalter dessen, was Gott ihnen anvertraut hat.
  • … bringen mit ihren Produkten und Dienstleistungen Wachstum und Segen.
  • … pflegen kooperative Beziehungen zu Mitarbeitern, Kunden und Partnern.
  • … verwenden ihre Gewinne für Expansion und für das Reich Gottes.

Biblische Grundsätze

  • sich als Verwalter von Gottes Eigentum sehen
  • den Geist des Geldes bewusst zurückweisen
  • an Gottes Versorgung glauben und die Handlungsprinzipien Geben und
  • Empfangen leben
  • den Zehnten geben
  • das System des „Geschlossenen Kreises“ praktizieren
  • mit Schulden richtig umgehen und den Überfluss im Sinn Gottes investieren

Dann werden Sie Mitglied unserer Genossenschaft!

  • Als Mitglied zeichnen Sie mindestens einen Geschäftsanteil zu 2.500 Euro.
  • Die Verwaltungspauschale beträgt zur Zeit 450,00 Euro.
  • Es steht Ihnen auch frei, mehr als einen Anteil zu zeichnen. Sie erhalten dann abhängig von der Zahl der gezeichneten Geschäftsanteile mehr Stimmrechte in der Generalversammlung. Allerdings kann kein Mitglied mehr als zehn Prozent der Stimmen aller Mitglieder haben.
  • Es gilt die satzungsgemäße Kündigungsfrist von 25 Monaten für Anteile. Die FBG ist eine Unternehmergenossenschaft. Sie können jedoch auch als Privatperson Mitglied werden. Jedoch müssen laut Satzung 75 Prozent der Mitglieder Unternehmen / Unternehmer sein. Wird diese Quote unterschritten, werden Anträge von Privatpersonen auf eine Warteliste gesetzt.

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