AGB
1) Anwendungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der FBG eG, Haynauer Straße 72A, 12249 Berlin – im Folgenden „FBG“ – und allen Geschäftspartnern von FBG, im Folgenden „die Firma“. Abweichende Regelungen, Ergänzungen, Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch FBG. Abweichende allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen sind, sofern sie nicht von FBG schriftlich bestätigt werden, nicht Vertragsinhalt.
2) Vertragsschluss
Mit Zugang eines von FBG zur Verfügung gestellten unterzeichneten Vertrages bzw. Vereinbarung bei FBG, z.B. über eine Ausstellungsfläche oder eine Präsentationsleistung bei Veranstaltungen, unterbreitet die Firma FBG ein bindendes Vertragsangebot. FBG kann dieses Vertragsangebot innerhalb einer Frist von zwei Wochen gegenüber der Firma mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung annehmen. Mit dem fristgerechten Zugang der Auftragsbestätigung entsteht ein bindender Vertrag zwischen der Firma und FBG. FBG behält sich vor, auch nach Vertragsschluss ganz vom Vertrag zurückzutreten, sofern bei der jeweiligen Firma ein wichtiger Grund vorliegt.
3) Leistungen / Umsetzung
Die in Anmeldeformularen enthaltenen Leistungen sind grundsätzlich abschließend. Die Aufnahme von zusätzlichen Leistungen, z. B. die zusätzliche Platzierung von Werbematerial bei Veranstaltungen, ist im
Rahmen von zusätzlichen Vereinbarungen möglich, muss jedoch vorab mit FBG abgestimmt und von FBG genehmigt werden. FBG übernimmt grundsätzlich keine Garantien für Besucherzahlen oder Programminhalte und auch keinerlei Umsatzgarantien.
4) Anmietung von Ständen
Sofern der Vertrag die Anmietung von Werbetischen beinhaltet, gilt Folgendes: Grundsätzlich wird nur die reine Fläche vermietet. Im Mietpreis sind keinerlei Aufbauten, Anschlüsse und / oder Ausstattung enthalten. Nachbartische dürfen durch Aufbauten und Transparente in ihrer Eigenwerbung nicht behindert werden. Die Tische sind grundsätzlich vom Boden bis zur Oberkante sauber und hindernisfrei zu halten.
5) Zahlungsbedingungen
Die in den Anmeldeformularen und sonstigen Unterlagen von FBG enthaltenen Preise sind grundsätzlich in Euro angegeben, sind Netto-Preise und werden zzgl. der zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen MwSt. in Rechnung gestellt. Mit Abschluss des Vertrages wird der Gesamtbetrag für die gebuchten Leistungen fällig. Eine ordnungsgemäße Rechnung wird von FBG an die Firma übersandt. Die gesamte Rechnungssumme ist innerhalb von 30 Tagen ohne Skontoabzug zu begleichen – spätestens jedoch bis zehn Tage vor einer Veranstaltung. Bankgebühren bei Überweisungen aus dem Ausland und ggf. Wechselkursdifferenzen gehen zu Lasten der Firma. Die vollständige Bezahlung der Rechnungssumme ist Voraussetzung und Bedingung für die Vertragserfüllungsverpflichtung von FBG und für eine eventuelle Teilnahme an einer Veranstaltung. Verhält sich die Firma vertragswidrig, insbesondere durch Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist FBG nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften
zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
6) Nebenkosten
Alle zusätzlich bestellten Leistungen werden separat in Rechnung gestellt. Kosten, die für die Herstellung von Werbematerial etc. anfallen, sind im Rahmen der vertraglich festgelegten Preise nicht enthalten und müssen von der Firma selbst getragen werden.
7) Stornierung / Kündigung
Stornierungen / Kündigungen von Verträgen müssen generell schriftlich bei FBG eingehen. Nach Vertragsschluss kann die Firma bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn gegen Zahlung einer Stornierungsgebühr von 25 Prozent der vertraglich vereinbarten Gesamtsumme den Vertrag stornieren / kündigen. Nach Ablauf dieser Frist sind 100% der vertraglich vereinbarten Gesamtsumme fällig. In jedem Fall ist von der Firma eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 50 Euro zu entrichten. Für Verträge, die zu einem Zeitpunkt geschlossen wurden, der bereits in der Stornierungs- / Kündigungsfrist liegt, ist diese Regelung unverändert gültig.
8) Administration / Bearbeitungsgebühren
Die mit den Anmeldeformularen abgeforderten Informationen bzgl. Rechnungslegung sowie vertrags- und umsetzungsrelevanten Daten sind korrekt an FBG zu übermitteln. Entsteht auf Grund von fehlenden und / oder unrichtigen Daten ein administrativer Zusatzaufwand, so ist dieser von der Firma zu ersetzen, und zwar mindestens in Höhe einer pauschalen Bearbeitungsgebühr von 50 Euro.
9) Höhere Gewalt
FBG ist bei Vorliegen von ihr nicht verschuldeter zwingender Gründe oder im Falle höherer Gewalt berechtigt, die Leistungen zu stornieren, zu verschieben oder zu verkürzen. Findet eine Veranstaltung aus den
vorgenannten Gründen nicht statt, so kann FBG Kosten der Rechnungssumme als allgemeine Unkosten einbehalten, sofern von FBG nachgewiesen werden kann, dass diese angefallen sind. Ein weitergehender Anspruch von FBG gegen die Firma entsteht nur dann, wenn die Firma besondere, zusätzliche kostenpflichtige Arbeiten in Auftrag gegeben hat.
10) Datenschutzklausel
FBG behandelt alle personenbezogenen Daten nach den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere nach den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes. Für die Anmeldung zu einer Veranstaltung ist das Erheben, Speichern und Verarbeiten persönlicher Daten unumgänglich. Dies geschieht ausschließlich zum Zweck der Organisation und Durchführung der Veranstaltung. Die Daten werden nur an Dritte weitergegeben, die direkt in den Veranstaltungsablauf involviert sind und wenn der organisatorische Ablauf bzw. die Auftragsabwicklung dies erforderlich macht. Mit der Unterschrift auf dem von FBG zur Verfügung gestellten Vertrag erklärt der jeweilige Unterzeichner sein Einverständnis, dass die hier von ihm gemachten Angaben zu seiner Person im Rahmen des Auftrags bzw. der jeweiligen Veranstaltung erfasst, gespeichert, verarbeitet und den jeweiligen Erfordernissen entsprechend an Dritte, z. B. den Veranstalter, weitergegeben werden dürfen. Der Gesetzgeber legt FBG auf, das Einverständnis der Firma zur Erfassung, Speicherung und Verarbeitung von persönlichen Daten einzuholen. Wenn die Firma ihr Einverständnis nicht erteilt, ist FBG berechtigt, der Firma die Auftragsabwicklung bzw. die Zulassung zu einer Veranstaltung zu verweigern.
11) Haftung und Verfallsklausel
Die verschuldensunabhängige Haftung von FBG für anfängliche Sachmängel wird ausgeschlossen. Ansprüche der Firma gegen FBG verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich erhoben werden. Lehnt FBG den Anspruch schriftlich ab oder erklärt sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Geltendmachung des Anspruchs, so verfällt dieser, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach der Ablehnung oder des Fristablaufs gerichtlich geltend gemacht wird. Diese Fristen gelten nicht für Ansprüche der Firma gegenüber FBG wegen Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit sowie für Ansprüche, die sich aufgrund grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ergeben.
12) Schlussbestimmungen
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen FBG und der Firma gilt, auch wenn diese ihren Geschäftssitz im Ausland innehält, deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von FBG.
FBG eG
Berlin, 01.12.2009