Empfehlenswerter Dienstleister werden

Die FBG tritt für ihre Mitglieder als Vermittler attraktiver Dienstleistungen auf. Auf diese Weise profitieren sowohl Sie als Anbieter der Dienstleistungen als auch die FBG-Mitglieder selbst. Als empfohlener Dienstleister erhalten Sie Zugang zu einem Netzwerk von Wirtschaftsunternehmen und Einzelpersonen, die an Dienstleistungen aus den Bereichen Handel, Dienstleistung, Kultur und Freizeit interessiert sind. FBG-Genossen nehmen die Empfehlung nicht zuletzt deshalb wahr, weil sie wissen, dass sie dadurch den Bau von Gottes Reich unterstützen.

Voraussetzung für die Aufnahme in das FBG-Netzwerk ist die persönliche Referenz eines Christen. Sie selbst sollten zudem die Motivation teilen, mitzuhelfen, Gottes Reich zu bauen. Die Vermittlungsprovision für Geschäfte mit FBG-Mitgliedern dient genau diesem Zweck. Als FBG-Mitglied bezahlen Sie eine reduzierte Provision in Höhe von zehn Prozent des Nettobetrages, den Sie für Ihre Leistungen vom FBG-Mitglied erhalten. Die reguläre Provision beträgt 15 Prozent des Nettobetrages für Ihre Leistungen.

dienstleister_web

Wir erwarten nicht, dass „Empfehlenswerte Dienstleister“ Produkte und Dienstleistungen für Christen aus unserem Netzwerk billiger anbieten. Es könnte sogar sein, dass sie etwas teurer als andernorts sind. Unser Ziel ist es lediglich, Kapital für das Reich Gottes freizusetzen, und nicht Schnäppchen zu generieren.

Voraussetzung für die Aufnahme in das FBG-Netzwerk der Empfehlenswerten Diensleister ist die persönliche Referenz eines Christen. Sie selbst sollten zudem die Motivation teilen, mitzuhelfen, Gottes Reich zu bauen. Die Vermittlungsprovision für Geschäfte mit FBG-Mitgliedern, Interessenten und Partnern dient genau diesem Zweck.

Als Genossenschaft ist es unser Ziel, das Reich Gottes zu fördern. Dazu gehört es auch, dass wir sog. Empfehlenswerte Dienstleister identifizieren und im Genossenschafts- und Interessentenkreis bekannt machen. Diese müssen nicht zwingend Mitglieder sein.

Wir möchten die christlichen Unternehmer in unserem Netzwerk dazu anhalten, zunächst einmal „beim Bruder“ zu kaufen, da hier eine gute Chance besteht, dass ein Teil des Geldes wieder zurück ins Reich Gottes fließt (Zehnter, Spenden,…). Bei einem nicht gläubigen Unternehmer ist das ja eher selten der Fall.

Umsatzgrößen bzw. Margen fallen je nach Branche deutlich unterschiedlich aus. Vor diesem Hintergrund haben wir die Provisionsregelungen an die Spezifika von Branchen angepasst:

  • Handelsunternehmen (Autohändler, Elektronikmärkte …)  zahlen 2,4% (Genossen) bzw. 3,6% (Nicht-Genossen) vom Gesamtumsatz des über FBG vermittelten Geschäfts an die FBG.
  • Unternehmen, die auf Provisionsbasis arbeiten (Reisebüros …) , zahlen 10% / 15% von ihrer Provision des über FBG vermittelten Geschäfts an die FBG.
  • Ebenso zahlen Unternehmen, die auf Honorarbasis arbeiten (Berater, Architekten …), 10% / 15% von ihrem Honorar des über FBG vermittelten Geschäfts an die FBG.
    Zu welcher Kategorie Ihr Unternehmen zählt, müssten Sie anhand dieser Vorgaben prüfen und uns mitteilen. Nach erfolgtem Abschluss einer Provisionsverienbarung bewerben wir Sie als „Empfehlenswerten Dienstleister“ in unserem Netzwerk.

Wie können Sie Empfehlenswerter Dienstleister werden?

  1. Schreiben Sie uns, welche Dienstleistungen oder Produkte Sie anbieten.
  2. Wenn Sie in unserem Netzwerk nicht bekannt sind und / oder in keinem anderen Netzwerk gelistest sind (idea, Christliche Kooperationsbörse,…) bitten wir um die Referenz eines Pastors, Ältesten oder Hauskreisleiters.
  3. Wir setzen uns nach Erhalt Ihrer E-Mail mit Ihnen in Verbindung.

 Zur Provisionsvereinbarung für Empfehlenswerte Dienstleister (pdf)