FAQ für Genossen

Wie kann ich Mitglied der FBG werden?

Wenn Sie sich mit den Eckpunkten/Leitlinien und der Satzung der FBG identifizieren, würden wir Sie gern als Genossen gewinnen. Als Mitglied zeichnen Sie mindestens einen Geschäftsanteil zu 2.500 Euro. Die Hälfte davon muss innerhalb von drei Monaten gezahlt werden, der Restbetrag in Raten über einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten.

Kann ich auch mehr als einen Geschäftsanteil zeichnen?

Es steht Ihnen selbstverständlich frei, mehr als einen Anteil zu zeichnen. Sie erhalten abhängig von der Zahl der gezeichneten Geschäftsanteile mehr Stimmrechte in der Generalversammlung. Allerdings kann kein Mitglied mehr als zehn Prozent der Stimmen aller Mitglieder haben.

Gibt es eine Verzinsung für die eingezahlten Genossenschaftsanteile?

Aus Gewinnen, die die Genossenschaft erwirtschaftet, sollen Genossenschaftsanteile mit vier Prozent verzinst werden. In den Aufbaujahren ist jedoch nicht mit einer Ausschüttung zu rechnen.

Kann ich meine eingezahlten Genossenschaftsanteile zurückerhalten?

Ja – wenn alles normal verläuft: Es gilt die satzungsgemäße Kündigungsfrist von 25 Monaten. Die anteiligen Verwaltungskosten werden nicht erstattet.

Die FBG ist eine Unternehmergenossenschaft – kann ich denn auch als Privatperson Genosse werden?

Ja. Jedoch müssen laut Satzung 75 Prozent der Mitglieder Unternehmen / Unternehmer sein. Wird diese Quote unterschritten, werden Anträge von Privatpersonen auf eine Warteliste gesetzt.