FAQ für empfehlenswerte Dienstleister

Warum ist es für mich sinnvoll, meine Produkte oder Dienstleistungen im Netzwerk der FBG anzubieten?

Die FBG tritt als Vermittler attraktiver Dienstleistungen auf. Als empfohlener Dienstleister erhalten Sie Zugang zu einem Netzwerk von Wirtschaftsunternehmen und Einzelpersonen, die an Dienstleistungen aus den Bereichen Handel, Dienstleistung, Kultur und Freizeit interessiert sind. Viele nehmen die Empfehlung nicht zuletzt deshalb wahr, weil sie wissen, dass sie dadurch den Bau von Gottes Reich unterstützen.

Wie kann ich „Empfohlener Dienstleister der FBG“ werden?

Voraussetzung für die Aufnahme in das FBG-Netzwerk ist die persönliche Referenz eines Christen. Sie selbst sollten zudem die Motivation teilen, mitzuhelfen, Gottes Reich zu bauen. Die Vermittlungsprovision für Geschäfte mit FBG-Mitgliedern dient genau diesem Zweck.

Wie hoch ist die Vermittlungsprovision an die FBG?

Umsatzgrößen bzw. Margen fallen je nach Branche deutlich unterschiedlich aus. Vor diesem Hintergrund haben wir die Provisionsregelungen an die Spezifika von Branchen angepasst:

  • Handelsunternehmen (Elektronikmärkte, …)  zahlen 2,0% (Genossen) bzw. 3,0% (Nicht-Genossen) vom Gesamtumsatz an die FBG.
  • Unternehmen, die auf Provisionsbasis arbeiten (Reisebüros,…) , zahlen 10% / 15% von ihrer Provision an die FBG.
  • Ebenso zahlen Unternehmen, die auf Honorarbasis arbeiten (Berater, Architekten,…), 10% / 15% von Ihrem Honorar an die FBG.